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   FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11   

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https://dejure.org/2011,14873
FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11 (https://dejure.org/2011,14873)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2011 - 3 K 12/11 (https://dejure.org/2011,14873)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 3 K 12/11 (https://dejure.org/2011,14873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen Irrläufers - Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 2 GrEStG, § 16 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997, § 110 Abs 1 AO, § 110 Abs 2 AO, § 357 Abs 1 S 4 AO
    Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen Irrläufers - Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der Veräußererseite

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 2007
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • FG Hamburg, 18.05.2010 - 3 K 24/10

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Die GbR und Frau D schlossen einen Vertrag (UR-Nr. ...; FGA 3 K 24/10 Anlagenband), in dem die Aufhebung des ersten Kaufvertrages vom ... 2008 (UR-Nr. ...) vereinbart wurde.

    Im unmittelbaren Anschluss verkaufte die GbR den unbebauten Teil des Grundstücks X-Straße ..., das inzwischen vermessene, ... qm große, unbebaute Flurstück ..., zum Preis von EUR ... an die E GmbH (UR-Nr. ..., Anlage K 3, FGA 3 K 24/10 Anlagenband).

    Die nach erfolgloser Durchführung eines Einspruchsverfahrens hiergegen von Frau D eingereichte Klage wurde durch rechtskräftiges Urteil des Gerichts vom 18.05.2010 abgewiesen (Az. 3 K 24/10).

    Das Gericht hat die Akten des Verfahrens 3 K 24/10 beigezogen.

    Auch im Streitfall liegt zwar eine Weiterveräußerung vor, allerdings durch Frau D. Sie nutzte die ihr trotz Aufhebung des Kaufvertrages verbliebene Rechtsposition im eigenen wirtschaftlichen Interesse dazu, der Klägerin und der E GmbH das Eigentum an den Grundstücken zu verschaffen (vgl. Urteil im Verfahren 3 K 24/10 unter B.I.2.).

  • BFH, 11.10.1995 - II R 97/93

    Voraussetzungen für die Nichtbesteuerung eines Erwerbsvorgangs nach dem

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Nur wenn der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung deshalb nicht wieder erlangt, weil trotz der wirksamen Aufhebung des Vertrags der Erwerber die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück behält, steht dies der Annahme einer tatsächlichen Rückgängigmachung des Vertrages entgegen (BFH-Urteile vom 19.03.2003 II R 12/01, BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770; vom 11.10.1995 II R 97/93, BFH/NV 1996, 260).

    Der Erwerber darf seine Position aus dem Kaufvertrag noch nicht verwertet haben bzw. nach der Rückgängigmachung nicht mehr zu einer Verwertung in der Lage sein (BFH-Urteil vom 11.10.1995 II R 97/93, BFH/NV 1996, 260).

    Dass der Erwerber gleichzeitig mit dem Verlust des Übereignungsanspruchs eine andere Leistung des Veräußerers als Ersatz erhält, steht einer Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht entgegen (BFH-Urteil vom 30.01.2008 II R 48/06, BFH/NV 2008, 1524, für die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs an Erfüllungs statt; BFH-Urteil vom 11.10.1995 II R 97/93, BFH/NV 1996, 260, für die Übereignung eines anderen Grundstücks des Veräußerers).

  • BFH, 22.01.2003 - II R 32/01

    Grunderwerbsteuer bei Vertragsübernahme

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Es handelt sich um ein einheitliches dreiseitiges Rechtsgeschäft, das sich nicht in Forderungsabtretungen und Schuldübernahmen zergliedern lässt und auf das die §§ 398 ff., 414 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur entsprechend anwendbar sind (BFH-Urteil vom 22.01.2003 II R 32/01, BFHE 201, 541, BStBl II 2003, 526, m. w. N.).

    Wird ein Kaufvertrag dagegen über diesen Austausch hinaus in weiteren Punkten - etwa bzgl. Kaufgegenstand oder Kaufpreis - geändert, kann dies dem Neuabschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Dritten gleichkommen (BFH-Urteil vom 22.01.2003 II R 32/01, BFHE 201, 541, BStBl II 2003, 526).

  • BFH, 19.03.2003 - II R 12/01

    Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Nur wenn der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung deshalb nicht wieder erlangt, weil trotz der wirksamen Aufhebung des Vertrags der Erwerber die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück behält, steht dies der Annahme einer tatsächlichen Rückgängigmachung des Vertrages entgegen (BFH-Urteile vom 19.03.2003 II R 12/01, BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770; vom 11.10.1995 II R 97/93, BFH/NV 1996, 260).

    War dem ursprünglichen Erwerber eine solche Rechtsposition verblieben und hat er diese im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung auch tatsächlich im eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet, ist die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 19.03.2003 II R 12/01, BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770).

  • BFH, 30.01.2008 - II R 48/06

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs durch Erlöschen des grundstücksbezogenen

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Die Vertragsparteien müssen, um das wirtschaftliche Ergebnis des zivilrechtlich unwirksam gewordenen Verpflichtungsgeschäfts im vorbeschriebenen Sinne wieder zu beseitigen, sämtliche Wirkungen aus dem Erwerbsvorgang aufheben und sich so stellen, als wäre dieser nicht zustande gekommen (BFH-Urteile vom 30.01.2008 II R 48/06, BFH/NV 2008, 1524; vom 16.02.2005 II R 53/03, BFHE 209, 158, BStBl II 2005, 495).

    Dass der Erwerber gleichzeitig mit dem Verlust des Übereignungsanspruchs eine andere Leistung des Veräußerers als Ersatz erhält, steht einer Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht entgegen (BFH-Urteil vom 30.01.2008 II R 48/06, BFH/NV 2008, 1524, für die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs an Erfüllungs statt; BFH-Urteil vom 11.10.1995 II R 97/93, BFH/NV 1996, 260, für die Übereignung eines anderen Grundstücks des Veräußerers).

  • BFH, 17.02.1993 - II B 142/92

    Voraussetzungen eines grunderwerbsteuerrelevanten Erwerbsvorgang

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Bindungen aus dem unwirksamen Verpflichtungsgeschäft bleiben insbesondere dann bestehen, wenn der Erwerber auch nach Aufhebung des ursprünglichen Grundstückskaufvertrages noch die rechtliche oder wirtschaftliche Möglichkeit der Verwertung des Grundstücks (§ 1 Abs. 2 GrEStG) behalten hat (BFH-Beschluss vom 17.02.1993 II B 142/92, BFH/NV 1994, 56; Sack in Boruttau, GrEStG, 16. Aufl., § 16 Rz. 61).

    Letzteres ist u.a. dann der Fall, wenn der ursprüngliche Erwerber auch nach (formeller) Beseitigung des Anspruchs auf Übereignung des Grundstücks das Recht und die Möglichkeit behält, bei der Weiterveräußerung des Grundstücks an einen Dritten eigene wirtschaftliche oder private Zwecke oder Ziele zu verfolgen, die er sonst nur als Eigentümer erreichen könnte (BFH-Beschluss vom 17.02.1993 II B 142/92, BFH/NV 1994, 56).

  • BFH, 21.02.2006 - II R 60/04

    Vollmachtloser Vertreter: Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus, die von einer Vertragsübernahme abzugrenzen ist, müssen die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt (BFH-Urteil vom 21.02.2006 II R 60/04, BFH/NV 2006, 1700).

    Ein schwebend unwirksamer Aufhebungsvertrag berührt die Rechtsstellung des Ersterwerbers aus dem ursprünglichen Kaufvertrag zwar zunächst nicht (BFH-Urteil vom 21.02.2006 II R 60/04, BFH/NV 2006, 1700).

  • BFH, 17.10.1990 - II R 148/87

    Besteuerung des ursprünglichen Grundstücksvertrags bei Rückgängigmachung des

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    (4) Dem steht die Entscheidung des BFH vom 17.10.1990 (II R 148/87, BFH/NV 1991, 413) nicht entgegen.
  • BFH, 14.11.2007 - II R 1/06

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Beteiligung des Ersterwerbers an der

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Dem früheren Erwerber verbleibt die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem "rückgängig gemachten" Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition u. a. dann, wenn die Aufhebung des ursprünglichen tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts und das die Weiterveräußerung betreffende Rechtsgeschäft in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst sind oder in aufeinanderfolgenden Vertragsurkunden vereinbart werden (BFH-Urteil vom 14.11.2007 II R 1/06, BFH/NV 2008, 589).
  • BFH, 01.07.2008 - II R 36/07

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
    Die durch eine Auflassungsvormerkung bewirkte Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit des Grundstücks entfällt bereits dann, wenn der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer eine Löschungsbewilligung in grundbuchrechtlich gebotener Form erteilt hat und der Veräußerer über sie frei und ohne Einflussnahme seitens des Erwerbers verfügen kann (BFH-Urteil vom 01.07.2008 II R 36/07, BFHE 220, 555, BStBl II 2008, 882).
  • FG Hamburg, 31.01.1996 - II 4/95

    Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens, nach Zusage der

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

  • BFH, 16.02.2005 - II R 53/03

    Verhältnis zwischen Steuerfestsetzungsverfahren und Änderungsverfahren nach § 16

  • BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08

    Verfristung wegen Beschwerdeeinlegung beim FG statt BFH

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 64/06

    Auslegung einer Erklärung einer Finanzbehörde als Verwaltungakt - Gewährung eines

  • BFH, 03.11.2010 - II B 55/10

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel -

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 23/04

    AdV-Antrag als Einspruch?

  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 3 K 225/09

    Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung: Klagefristbeginn bei Übersendung eines

  • BFH, 29.09.2005 - II R 36/04

    Keine entsprechende Anwendung des § 16 GrEStG im Rahmen des § 5 GrEStG

  • BFH, 28.03.2012 - II R 42/11

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 2007 veröffentlicht.
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